Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, Reservierungen für Räume im kath. Pfarrzentrum St. Georg Schloßberg anzufragen. Ihre Anfrage wird dann geprüft und Sie erhalten dann von uns baldmöglichst eine Rückmeldung.

Für das Pfarrheim St. Georg Schloßberg gilt folgende Haus- und Benutzungsordnung:

Für die Überlassung von Räumen des Pfarrheims an Dritte (nichtpfarrliche Gruppen, Firmen und Privatpersonen) gilt folgende Entgeltordnung:

Die Kirchenverwaltung beschließt bezugnehmend auf die Haus- und Benutzungsordnung des Pfarrheims St. Georg, §2, dass die Vermietung von Räumen an Privatpersonen nur erfolgt, wenn diese im Pfarrverband Stephanskirchen ehren- oder hauptamtlich aktiv tätig sind oder sich auf andere Weise um den Pfarrverband verdient gemacht haben. Ein Anspruch auf Überlassung von Räumen besteht nicht, die Kirchenverwaltung ist frei in ihrer Entscheidung.
Bei der Vermietung an Privatpersonen wird das Benutzungsentgelt laut Entgeltordnung fällig.

Reservierungsanfrage:

Option Pfarrküche
Option Teeküche
Ausstattung
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